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Wie wird gerechnet? (Methodik & Quellen)

Der Rechner folgt § 11b SGB II (Anrechnung von Erwerbseinkommen) mit den Regelbedarfsstufen 2026. Die Freibeträge sind gestaffelt:

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 100,01 – 520 €: 20 % zusätzlicher Freibetrag
  • 520,01 – 1.000 €: 30 %
  • 1.000,01 – 1.200 € (1.500 € mit Kindern): 10 %

Was nicht berücksichtigt ist: Bedarfsgemeinschaft mit Partner, Vermögen oberhalb des Schonvermögens, Wohngeld als Alternative, Sonder-Mehrbedarf (Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehend). Die Höhe der KdU prüft das Jobcenter nach lokalen Mietobergrenzen – bei zu hoher Miete wird gekürzt.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de), Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de), Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz 2026.

Hinweis. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Beratung durch das Jobcenter oder eine Sozialberatungsstelle. Verbindlich ist nur der schriftliche Bescheid des für Sie zuständigen Jobcenters. Bei komplexen Konstellationen (Bedarfsgemeinschaft, Selbstständigkeit, Vermögen) wenden Sie sich an das Jobcenter, die Caritas-Beratung oder einen Sozialverband.
Demo-Modus. Alle Daten sind illustrative Beispiele. Echte Plattform startet 2027.