Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Zuständige Stelle finden

Für ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse: Sofort-Lookup nach anabin-Klassifikation (KMK-Datenbank) und Wizard zur zuständigen Stelle.

Kurz gesagt: Wählen Sie im Wizard unten Ihren Beruf und Ihr Bundesland. Sie sehen dann die zuständige Stelle, die nötigen Unterlagen und ob Ihr Beruf reglementiert ist. In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Arbeit, in nicht reglementierten Berufen ist sie nicht vorgeschrieben. Reihenfolge: 1. In anabin Hochschule UND Abschluss prüfen. 2. Im Wizard die zuständige Stelle finden. 3. Nur bei Hochschulabschlüssen in nicht reglementierten Berufen: Zeugnisbewertung der ZAB. Stand: Oktober 2026.

Beispiele nach Herkunftsland

Beispiel
Ukraine

Bakkalaureat (Bachelor)

Бакалавр (Bakalavr)
anabin ordnet den Abschluss als gleichwertig ein. Das ist ein Hinweis, keine Anerkennung. Die zuständige Stelle entscheidet.

Nächste Schritte

  • Optional: Zeugnisbewertung der ZAB. Nur nötig, wenn die anabin-Bedingungen nicht erfüllt sind; bei reglementierten Berufen ersetzt sie das Anerkennungsverfahren nie.
  • Hochschulabschlusszeugnis (Diplom + Anhang) in beglaubigter Übersetzung
Beispiel
Syrien

Bachelor (Lizenz)

إجازة (Ijazah)
Nachweis oder Prüfung kann nötig sein

Nächste Schritte

  • Optional: Zeugnisbewertung der ZAB. Nur nötig, wenn die anabin-Bedingungen nicht erfüllt sind; bei reglementierten Berufen ersetzt sie das Anerkennungsverfahren nie.
  • Bei H-: Einzelfallprüfung durch die zuständige Stelle, Ausgang offen
Beispiel
Afghanistan

Bachelor

لیسانس (Liesans)
Nachweis oder Prüfung kann nötig sein

Nächste Schritte

  • Optional: Zeugnisbewertung der ZAB. Nur nötig, wenn die anabin-Bedingungen nicht erfüllt sind; bei reglementierten Berufen ersetzt sie das Anerkennungsverfahren nie.
  • Falls Zeugnisse verloren: bei der ZAB nach Ersatznachweisen fragen
Beispiel
Iran

Bachelor

کارشناسی (Karshenasi)
anabin ordnet den Abschluss als gleichwertig ein. Das ist ein Hinweis, keine Anerkennung. Die zuständige Stelle entscheidet.

Nächste Schritte

  • Optional: Zeugnisbewertung der ZAB. Nur nötig, wenn die anabin-Bedingungen nicht erfüllt sind; bei reglementierten Berufen ersetzt sie das Anerkennungsverfahren nie.
Datenquelle: anabin.kmk.org (Kultusministerkonferenz) · Klassifikation und Bewertungs-Stand 2026 · Kuratierter Auszug für 10 wichtigste Herkunfts-Länder unserer Zielgruppe. Vollständige Datenbank mit 600+ Einträgen über anabin direkt durchsuchbar.

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So läuft die Anerkennung ab: 7 Schritte

Die Reihenfolge gilt für die meisten Berufe. Einzelheiten zu Unterlagen und Gebühren nennt die zuständige Stelle.

  1. Zuständige Stelle finden

    Welche Stelle zuständig ist, hängt von Ihrem Beruf und vom Ort ab, an dem Sie arbeiten möchten. Der Wizard oben gibt eine erste Orientierung. Verbindlich sind die Angaben im offiziellen Anerkennungs-Finder.

    Offizieller Anerkennungs-Finder
  2. Prüfen, ob der Beruf reglementiert ist

    In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung, um den Beruf auszuüben. In nicht reglementierten Berufen ist sie nicht vorgeschrieben, kann aber Vorteile bieten. Die Tabelle unten zeigt die Unterschiede.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Für Berufe nach Bundesrecht nennt § 5 BQFG eine tabellarische Aufstellung von Ausbildung und Berufstätigkeit auf Deutsch, einen Identitätsnachweis, Ihre Ausbildungsnachweise und, falls nötig, Nachweise über Berufserfahrung. Welche Unterlagen genau gebraucht werden, nennt die zuständige Stelle.

  4. Übersetzen und beglaubigen lassen

    Ausbildungsnachweise und Nachweise über Berufserfahrung brauchen eine deutsche Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern (§ 5 Abs. 2 BQFG). Ob Sie beglaubigte Kopien einreichen müssen, sagt Ihnen die zuständige Stelle.

    Ratgeber: Zeugnisse übersetzen
  5. Antrag stellen

    Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle. Sie bestätigt den Eingang innerhalb eines Monats und teilt mit, ob Unterlagen fehlen (§ 6 Abs. 2 BQFG). Wenn Sie den Anerkennungszuschuss nutzen möchten, beantragen Sie ihn vor dem Anerkennungsantrag.

  6. Bescheid lesen, Unterschiede ausgleichen

    Der Bescheid stellt die volle Gleichwertigkeit fest oder beschreibt wesentliche Unterschiede. Dann ist je nach Beruf eine Ausgleichsmaßnahme (reglementierte Berufe) oder eine Anpassungsqualifizierung (nicht reglementierte Berufe) möglich.

    Ratgeber: Defizitbescheid und Berufserlaubnis
  7. Beratung und weitere Wege nutzen

    Beratungsstellen, zum Beispiel im Förderprogramm IQ, beraten kostenlos vor dem Antrag und nach dem Bescheid. Für Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen gibt es statt eines Anerkennungsverfahrens die Zeugnisbewertung der ZAB.

    IQ-Beratung zur Anerkennung

Reglementierter oder nicht reglementierter Beruf

Unterschiede im Überblick (Quellen: anerkennung-in-deutschland.de, BQFG)
Reglementierter BerufNicht reglementierter Beruf
BedeutungDie Tätigkeiten sind rechtlich geschützt.Der Beruf ist rechtlich nicht geschützt.
BeispieleVor allem Berufe aus Gesundheit, Sicherheit oder Soziales, etwa Ärztin oder LehrerRund 330 Ausbildungsberufe im dualen System und viele akademische Berufe
Anerkennung zum Arbeiten nötig?Ja, sie ist Voraussetzung für die Berufsausübung.Nein, sie ist nicht vorgeschrieben, kann aber Vorteile bieten.
Bei wesentlichen UnterschiedenAusgleichsmaßnahme, zum Beispiel Anpassungslehrgang oder PrüfungAnpassungsqualifizierung möglich, danach Folgeantrag
HochschulabschlussAnerkennungsverfahren bei der zuständigen StelleKein Anerkennungsverfahren, stattdessen Zeugnisbewertung der ZAB

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, zeigt der offizielle Anerkennungs-Finder.

Kosten und Dauer

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ nennt für das Anerkennungsverfahren in der Regel 3 bis 4 Monate. Für Berufe nach Bundesrecht gilt § 6 Abs. 3 BQFG: Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn die Besonderheiten des Falls das rechtfertigen.

Kosten und Förderung (Stand: Oktober 2026)
PostenBetragQuelle
AnerkennungsverfahrenKann mehrere hundert Euro kosten, die genaue Gebühr nennt die zuständige Stelle.anerkennung-in-deutschland.de
Übersetzungen und BeglaubigungenFallen häufig zusätzlich an.anerkennung-in-deutschland.de
Zeugnisbewertung der ZABZuletzt 208 Euro, Ersatzbescheinigung 104 Euro (Gebühren der ZAB, vor Antragstellung bei der ZAB prüfen)anerkennung-in-deutschland.de
AnerkennungszuschussErstattung von 100 bis höchstens 600 Euro für Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertunganerkennung-in-deutschland.de
Zuschuss für QualifizierungHöchstens 3.000 Euro pro Person für Maßnahmen, die zur vollen Gleichwertigkeit führenanerkennung-in-deutschland.de

Für den Anerkennungszuschuss müssen Sie unter anderem in Deutschland wohnen. Ihr Jahreseinkommen darf als Einzelperson höchstens 32.000 Euro brutto betragen, als Ehepaar oder Lebenspartnerschaft höchstens 50.000 Euro brutto. Beantragen Sie den Zuschuss vor dem Anerkennungsantrag bei der Zentralen Förderstelle, rückwirkend werden keine Kosten übernommen. Ob Sie gefördert werden, entscheidet die Förderstelle.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen zur Anerkennung

Was ist der Anerkennungs-Finder?

Der Anerkennungs-Finder ist ein Suchwerkzeug des offiziellen Portals „Anerkennung in Deutschland“. Sie geben Ihren Beruf und den gewünschten Arbeitsort an und erhalten Informationen zur zuständigen Stelle und zum Verfahren. Der Wizard auf dieser Seite gibt eine erste Orientierung und ersetzt diese offiziellen Angaben nicht.

Welche Stelle ist für meine Anerkennung zuständig?

Das hängt vom Beruf und vom Bundesland ab. Für Berufe aus Industrie und Handel ist meist die IHK FOSA zuständig, für Handwerksberufe die Handwerkskammern, für Heilberufe wie Pflege oder Medizin Behörden der Länder. Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen bewertet die ZAB.

Brauche ich eine Anerkennung, um in Deutschland zu arbeiten?

In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung. In nicht reglementierten Berufen ist sie nicht vorgeschrieben, kann aber Vorteile bieten. Ob Ihr Aufenthaltstitel eine Anerkennung voraussetzt, klären Sie mit der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung.

Wie lange dauert die Anerkennung?

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ nennt in der Regel 3 bis 4 Monate. Für Berufe nach Bundesrecht muss die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden, die Frist kann einmal angemessen verlängert werden (§ 6 Abs. 3 BQFG). Solange Unterlagen fehlen, beginnt diese Frist nicht.

Was kostet die Anerkennung, und gibt es einen Zuschuss?

Das Anerkennungsverfahren kann mehrere hundert Euro kosten, dazu kommen häufig Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen. Die Zeugnisbewertung der ZAB kostete zuletzt 208 Euro; die aktuelle Gebühr nennt die ZAB. Mit dem Anerkennungszuschuss können 100 bis höchstens 600 Euro erstattet werden, wenn Sie in Deutschland wohnen und Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Zuschuss muss vor dem Anerkennungsantrag beantragt werden.

Müssen meine Zeugnisse übersetzt werden?

In der Regel ja. Für Berufe nach Bundesrecht verlangt § 5 Abs. 2 BQFG deutsche Übersetzungen der Ausbildungsnachweise und der Nachweise über Berufserfahrung, angefertigt von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern. Die zuständige Stelle kann weitere Übersetzungen verlangen, etwa des Identitätsnachweises.

Was passiert, wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden?

Der Bescheid beschreibt die Unterschiede. In reglementierten Berufen nennt er eine Ausgleichsmaßnahme, zum Beispiel einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung. In nicht reglementierten Berufen können Sie die Unterschiede zum Beispiel mit einer Anpassungsqualifizierung ausgleichen und danach einen Folgeantrag stellen.

Entscheidet NextBeruf über meine Anerkennung?

Nein. NextBeruf ist ein kostenloses Informations- und Orientierungsangebot. Über die Anerkennung entscheidet allein die zuständige Stelle. Die Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Anerkennungsberatung, dafür gibt es kostenlose Beratungsstellen, zum Beispiel im Förderprogramm IQ.

Quellen

Allgemeine Informationen ohne Gewähr für den Einzelfall. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Stand: Oktober 2026

Destatis · BIBB · Stand: August 2026

Anerkennungsstatistik Deutschland 2025

Amtliche Zahlen zum Berichtsjahr 2025 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) und vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Weniger als 2 % der 2025 beschiedenen Verfahren endeten mit einem negativen Bescheid
44 % volle Gleichwertigkeit, 45 % mit Ausgleichsmaßnahme (reglementierte Berufe), 10 % teilweise Gleichwertigkeit (nur nicht reglementierte Berufe). Wie Ihr eigenes Verfahren ausgeht, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Kernzahlen 2025

Neuanträge 2025
76.200
+ 7 % gegenüber 2024, Bund und Länder (Destatis)
44 % · volle Gleichwertigkeit
≈ 32.000
von rund 73.600 beschiedenen Verfahren (BIBB)
45 % · mit Ausgleichsmaßnahme
≈ 33.100
Volle Gleichwertigkeit nach Abschluss der Maßnahme möglich (BIBB)
negativ beschieden
< 2 %
Widerspruch und Alternativen: /anerkennung-abgelehnt

Häufigste anerkannte Berufe 2025

Positiv beschiedene Anerkennungsverfahren, Bund und Länder. Diese drei Berufe machen zusammen 58 % aller Anerkennungen aus (Destatis).

Pflegefachfrau/-mann
32.000
Ärztin/Arzt
13.900
Ingenieurin/Ingenieur
4.600

Top-5 Herkunftsländer der Anerkennungen 2025

Positiv beschiedene Verfahren nach dem Land, in dem der Berufsabschluss erworben wurde. Den stärksten Zuwachs unter diesen fünf Ländern hatte Syrien mit + 42 % gegenüber 2024 (Destatis).

🇹🇷Türkei
9.800
🇺🇦Ukraine
8.300
🇸🇾Syrien
6.100
🇮🇳Indien
5.400
🇹🇳Tunesien
5.400

Neuanträge 2022 bis 2025

Neu gestellte Anträge, Bund und Länder. Der Zuwachs 2025 (+ 7 %) fiel geringer aus als in den Vorjahren (Destatis).

2022
49.500
2023
62.100
2024
71.000
2025
76.200
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 295 vom 19. August 2026; BIBB-Anerkennungsmonitoring, Meldung vom 19. August 2026 (Verteilung der Verfahrensergebnisse). Alle Werte gerundet.
Stand: August 2026, Berichtsjahr 2025. Die Statistik erscheint jährlich. Hinweis: Destatis zählt 86.600 positive Bescheide über alle Verfahren in Bund und Ländern; die BIBB-Verteilung bezieht sich auf rund 73.600 beschiedene Verfahren und ist deshalb nicht direkt mit der Destatis-Zahl vergleichbar.