Gehaltsrechner: Brutto-Netto & Durchschnittsgehalt
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach Steuerklasse und vergleichen Sie es mit dem Durchschnittsgehalt in Ihrem Beruf und Bundesland.
Brutto-Netto-Rechner
Berechnung nach Steuerklasse, Bundesland und Sozialversicherung. Basis: Stand 2026.
So funktioniert der Gehaltsrechner
Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt Ihre Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge, um aus einem Bruttogehalt das ungefähre Nettogehalt zu berechnen. Das hilft vor allem beim Vergleich eines Jobangebots: ein höheres Bruttogehalt bedeutet nicht automatisch ein höheres Nettogehalt, wenn sich zum Beispiel die Steuerklasse oder der Familienstand unterscheiden. Gerade beim Wechsel von einem Angebot mit einer bestimmten Steuerklasse zu einem anderen lohnt sich ein direkter Vergleich, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden. Ein einfaches Beispiel zur Einordnung: Bei zwei Angeboten mit demselben Bruttogehalt, aber unterschiedlicher Steuerklasse, kann das tatsächlich ausgezahlte Nettogehalt spürbar auseinanderliegen, allein durch die unterschiedliche steuerliche Behandlung. Solche Unterschiede fallen ohne Rechner leicht unter den Tisch, wenn man nur die Bruttozahl aus der Stellenanzeige vergleicht.
Sie geben Ihr Bruttogehalt monatlich oder jährlich ein, wählen Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland sowie die Anzahl der Kinderfreibeträge und legen fest, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Der Rechner zeigt anschließend eine vollständige Aufschlüsselung: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer, sowie die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils vom Bruttogehalt abgezogen, bis am Ende das monatliche und jährliche Nettogehalt stehen. Aktuell deckt der Rechner ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung ab, die private Krankenversicherung ist wegen ihrer individuellen Tarifstruktur noch nicht enthalten.
Im zweiten Tab, dem Gehaltsvergleich, sehen Sie zusätzlich, wie sich typische Gehälter nach Berufsfeld und Bundesland unterscheiden, auf Basis öffentlich verfügbarer Richtwerte von Gehalt.de und dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Das ist besonders nützlich, um vor einem Vorstellungsgespräch eine realistische Gehaltsvorstellung zu entwickeln: Der Rechner formuliert dafür sogar einen konkreten Beispielsatz, den Sie im Gespräch verwenden können, statt unvorbereitet auf die Frage nach der Gehaltsvorstellung zu antworten. Angezeigt werden dabei jeweils ein Einstiegswert, ein Durchschnittswert und ein Wert für erfahrene Fachkräfte, damit Sie einordnen können, wo Sie mit Ihrer Erfahrung ungefähr stehen. Zusätzlich zum Jahresbrutto rechnet der Vergleich die Spanne auf ein ungefähres Monatsbrutto herunter, damit Sie die Zahlen direkt mit einem monatlichen Gehaltsangebot abgleichen können, ohne selbst umrechnen zu müssen.
Alle Werte sind Richtwerte ohne Rechtsanspruch, individuelle Abweichungen je nach Arbeitgeber, Erfahrung, Betriebsgröße und Verhandlungsgeschick bleiben möglich. Insbesondere die Berechnung für die Steuerklassen III, V und VI beruht auf einer vereinfachten Näherungsformel und nicht auf dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, für verbindliche Werte prüfen Sie daher Ihre tatsächliche Lohnabrechnung oder wenden sich an eine Steuerberatung. Der Rechner ersetzt daher kein persönliches Gehaltsgespräch, gibt aber eine belastbare Ausgangsbasis, mit der Sie Ihre eigene Gehaltsvorstellung realistisch einordnen und im Vorstellungsgespräch selbstbewusster vertreten können.
Öffentlicher Dienst, Beamte und andere Sonderfälle
Der Rechner oben deckt die reguläre, tarifvertraglich freie Privatwirtschaft ab. Für einige Berufsgruppen gelten jedoch eigene, gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Vergütungssysteme, die sich nicht mit einer einfachen Steuerklassen-Rechnung abbilden lassen, da sie auf Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen und teils eigenen Sozialversicherungsregeln basieren:
- TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst): gilt für Angestellte bei Bund, Kommunen und vielen kommunalen Trägern (z. B. Pflegeeinrichtungen unter TVöD-P, Sozial- und Erziehungsdienst unter TVöD-SuE). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, offizielle Tabellen veröffentlicht der öffentliche-dienst.info bzw. die jeweilige Dienststelle.
- TV-L (Tarifvertrag der Länder): gilt für Landesbeschäftigte, z. B. an Hochschulen oder Landesbehörden, mit eigener Tabellenstruktur je Bundesland.
- Beamtenbesoldung: richtet sich nicht nach dem TVöD, sondern nach den Besoldungsordnungen (A, B, W, R), die jedes Bundesland seit der Föderalismusreform eigenständig regelt – die Beträge unterscheiden sich daher spürbar zwischen z. B. Bayern, NRW und Niedersachsen. Verbindliche Werte liefert nur die Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes.
- AVR (kirchliche Träger, z. B. Diakonie, Caritas): orientiert sich strukturell am TVöD, wird aber eigenständig von den jeweiligen kirchlichen Trägern festgelegt.
- Sonderfälle wie Werkstudierende, Auszubildende, Dienstwagen (geldwerter Vorteil): unterliegen jeweils eigenen sozialversicherungs- bzw. steuerrechtlichen Regeln (z. B. Werkstudentenprivileg), die der aktuelle Rechner nicht abbildet.
Für diese Fälle empfehlen wir, direkt die offizielle Entgelttabelle Ihres Trägers bzw. Bundeslandes zu prüfen oder Ihre Personalabteilung nach der konkreten Eingruppierung zu fragen – hier vorab pauschale Zahlen zu nennen, wäre ohne Kenntnis Ihrer genauen Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe nicht seriös.
Häufige Fragen zum Gehaltsrechner
Berücksichtigt der Gehaltsrechner TVöD, TV-L oder Beamtenbesoldung?
Nein. Der Rechner deckt die reguläre, tarifvertraglich freie Privatwirtschaft ab. Für TVöD, TV-L, Beamtenbesoldung und kirchliche AVR-Tarife gelten eigene, gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegte Entgeltsysteme mit Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen, die sich nicht mit einer einfachen Steuerklassen-Rechnung abbilden lassen. Prüfen Sie dafür die offizielle Entgelttabelle Ihres Trägers bzw. Bundeslandes.
Wie wird das Nettogehalt aus dem Bruttogehalt berechnet?
Der Rechner zieht vom Bruttogehalt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab, basierend auf Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland und der Anzahl der Kinderfreibeträge. Aktuell deckt er ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung ab.
Woher stammen die Vergleichswerte im Gehaltsvergleich?
Die Richtwerte im zweiten Tab basieren auf öffentlich verfügbaren Daten von Gehalt.de und dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich um Richtwerte ohne Rechtsanspruch, individuelle Abweichungen je nach Arbeitgeber, Erfahrung und Verhandlungsgeschick bleiben möglich.
Berechnet der Rechner auch Rente, Firmenwagen oder Mehrwertsteuer?
Nein. Dieser Rechner bildet ausschließlich die reguläre Brutto-Netto-Umrechnung für Arbeitnehmer-Gehälter ab (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kirchensteuer). Für die Rentenberechnung im Ruhestand, die Versteuerung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil oder allgemeine Mehrwertsteuer-Umrechnungen benötigen Sie einen spezialisierten Rechner, diese Szenarien unterscheiden sich rechtlich deutlich von der normalen Gehaltsabrechnung.
