Career Coaching über die Arbeitsagentur
Den passenden Coach finden
Ein AVGS-Coaching-Gutschein kann die Kosten für professionelle Unterstützung bei Bewerbung, Orientierung oder Anerkennung übernehmen. Diese Anleitung erklärt, wie der Gutschein funktioniert und worauf Sie bei der Wahl des Coaches konkret achten sollten.
Kurz gesagt: Sprechen Sie das Thema Coaching aktiv in Ihrem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an, denn der AVGS-Coaching-Gutschein wird nur nach Einschätzung eines konkreten Bedarfs ausgestellt, nicht automatisch. Mit dem Gutschein wählen Sie frei unter AZAV-zertifizierten Coaches, ohne diese Zulassung übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht.
Was der AVGS-Coaching-Gutschein abdeckt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Mit der Ausrichtung Coaching deckt er individuelle Unterstützung ab, etwa bei Bewerbungsstrategie, Vorstellungsgesprächs-Vorbereitung oder beruflicher Neuorientierung. Der Gutschein wird nicht auf Antrag allein ausgestellt, sondern nach Einschätzung im persönlichen Beratungsgespräch, wenn ein konkreter Unterstützungsbedarf erkennbar ist.
Mit AVGS-Gutschein
- 1Kosten trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
- 2Nur bei AZAV-zertifizierten Coaches und Trägern einlösbar
- 3Umfang wird individuell im Beratungsgespräch festgelegt
- 4Freie Wahl unter den zugelassenen Coaches
Selbst gezahltes Coaching
- 1Kosten tragen Sie vollständig selbst
- 2Keine AZAV-Zulassung erforderlich
- 3Umfang und Preis frei verhandelbar mit dem Coach
- 4Größere Auswahl, aber ohne staatliche Qualitätsprüfung
In 4 Schritten zum passenden Coach
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AVGS-Coaching-Gutschein beantragen
Sprechen Sie in Ihrem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Thema Coaching aktiv an. Bei erkanntem Bedarf, etwa bei Bewerbungsblockaden oder Orientierungsschwierigkeiten, kann Ihre Vermittlungsfachkraft einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) mit dem Schwerpunkt Coaching ausstellen. Der Gutschein wird nicht automatisch vergeben, sondern nach Einschätzung im Gespräch.
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Zertifizierung des Coaches prüfen
Der Gutschein gilt nur bei Trägern und Coaches, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Prüfen Sie vor der Wahl, ob der Coach oder Träger diese Zulassung nachweisen kann. Ohne AZAV-Zulassung übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten nicht.
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Themenschwerpunkt und Erfahrung abgleichen
Coaches unterscheiden sich in ihrem Schwerpunkt: manche konzentrieren sich auf Bewerbungsunterlagen, andere auf Vorstellungsgespräche, wieder andere auf berufliche Orientierung oder den Umgang mit Anerkennungsverfahren. Wählen Sie einen Coach, dessen Schwerpunkt zu Ihrer aktuellen Situation passt, statt den erstbesten verfügbaren Termin zu nehmen.
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Erstgespräch nutzen, um die Passung zu klären
Im ersten Coaching-Gespräch klärt der Coach in der Regel Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele und den geplanten Ablauf der folgenden Sitzungen. Nutzen Sie dieses Gespräch auch, um zu prüfen, ob die Arbeitsweise zu Ihnen passt. Ein Wechsel ist möglich, wenn die Zusammenarbeit nicht passt.
Worauf Sie bei der Coach-Wahl konkret achten sollten
Nicht jeder Coach passt zu jeder Situation. Prüfen Sie vor der Entscheidung drei Punkte: erstens die AZAV-Zertifizierung, ohne die der Gutschein nicht eingelöst werden kann. Zweitens den Themenschwerpunkt: Ein Coach mit Erfahrung in Anerkennungsverfahren hilft wenig, wenn Ihr eigentliches Thema die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche ist. Drittens Bewertungen und Erfahrungsberichte früherer Teilnehmer, soweit verfügbar.
Fragen Sie im Erstkontakt direkt nach der Zulassungsnummer oder dem Trägernachweis, wenn diese nicht bereits öffentlich einsehbar sind. Ein seriöser Coach beantwortet diese Frage ohne Zögern.
Das erste Coaching-Gespräch: realistische Erwartungen
Ein erstes Coaching-Gespräch dient vor allem der Bestandsaufnahme. Der Coach möchte verstehen, wo Sie aktuell stehen und was Sie erreichen wollen, bevor konkret an Unterlagen oder Gesprächssituationen gearbeitet wird. Es ist normal, dass in der ersten Sitzung noch keine fertigen Bewerbungsunterlagen entstehen.
Typische Themen im Erstgespräch
„Bisheriger beruflicher Werdegang, aktuelle Herausforderung bei der Jobsuche, gewünschtes Ziel der nächsten Monate, geplanter Ablauf der weiteren Sitzungen.“
Fragen, die Sie selbst stellen können
„Wie viele Sitzungen sind mit meinem Gutschein vorgesehen? Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen den Terminen ab? Was erwarten Sie von mir zur Vorbereitung?“
Wichtig: Die Anzahl und der Umfang der Sitzungen richten sich nach dem auf Ihrem Gutschein festgelegten Umfang, nicht nach einem bundesweit festen Standard.
Häufige Fragen zum Career Coaching
Was kostet ein Coaching über die Agentur für Arbeit?
Mit einem gültigen AVGS-Coaching-Gutschein entstehen für Sie in der Regel keine eigenen Kosten, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Vergütung des zugelassenen Coaches direkt. Ohne Gutschein ist Coaching bei den meisten Anbietern eine selbst zu zahlende Leistung.
Wie viele Coaching-Sitzungen sind über den Gutschein üblich?
Der Umfang wird auf dem Gutschein selbst festgelegt und richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf im Beratungsgespräch. Es gibt keine bundesweit einheitliche feste Stundenzahl, üblich sind mehrere Sitzungen über einen begrenzten Zeitraum statt eines einzelnen Termins.
Kann ich mir den Coach selbst aussuchen?
Ja, bei einem AVGS-Gutschein können Sie grundsätzlich frei zwischen zugelassenen, AZAV-zertifizierten Coaches und Trägern wählen. Die Vermittlungsfachkraft kann Empfehlungen geben, die Entscheidung liegt aber bei Ihnen.
Coach-Verzeichnis jetzt durchsuchen
Das NextBeruf Coach-Verzeichnis zeigt AZAV-zertifizierte Coaches mit Themenschwerpunkt. Das Durchsuchen ist kostenlos, die Coaching-Sitzung selbst wird über den AVGS-Gutschein finanziert. Aktuell befindet sich das Verzeichnis in der Pilotphase mit sechs Demo-Coaches.
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Alle Ratgeber ansehenDiese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang ein AVGS-Coaching-Gutschein ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
