RatgeberProbezeit und erste Tage

Die ersten Tage im neuen Job
Probezeit erfolgreich meistern

Der erste Arbeitstag in Deutschland folgt festen Abläufen, und die Probezeit hat klare rechtliche Rahmenbedingungen. Diese Anleitung zeigt konkret, was Sie am ersten Tag brauchen, was die Probezeit tatsächlich bedeutet, und wie Sie die ersten Wochen souverän gestalten.

Kurz gesagt: Die Probezeit ist ein vertraglich vereinbarter Zeitraum von meist drei bis höchstens sechs Monaten innerhalb eines bereits unterschriebenen Arbeitsvertrags, mit regulärer Bezahlung und einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten. Das ist nicht dasselbe wie eine Probearbeit, die vor Vertragsabschluss stattfindet, und der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG beginnt unabhängig davon ohnehin erst nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

Checkliste für den ersten Arbeitstag

Ein gut vorbereiteter erster Tag nimmt Ihnen viel Unsicherheit. Diese Punkte sollten Sie klären, bevor Sie zur Arbeit gehen, und diese Unterlagen griffbereit haben.

Unterlagen mitbringen

  • Sozialversicherungsausweis
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung (IBAN) für die Lohnabrechnung
  • Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags
  • Gesundheitsbescheinigung, falls im Vertrag verlangt

Sich vorstellen bei

  • Direkten Kolleginnen und Kollegen im Team
  • Der vorgesetzten Person
  • Der Personalabteilung
  • Dem Betriebsrat, falls im Unternehmen vorhanden
  • Angrenzenden Teams, mit denen Sie zusammenarbeiten

In 4 Schritten gut durch die ersten Wochen

  1. 1

    Unterlagen für den ersten Tag vorbereiten

    Bringen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Bankverbindung (IBAN) mit. Viele Arbeitgeber benötigen diese Angaben direkt am ersten Tag für die Lohnabrechnung und die Anmeldung bei der Sozialversicherung. Legen Sie außerdem eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags und falls vorhanden Ihre Gesundheitsbescheinigung bereit.

  2. 2

    Sich gezielt vorstellen und einordnen

    Stellen Sie sich am ersten Tag aktiv bei direkten Kolleginnen und Kollegen, der vorgesetzten Person und, falls vorhanden, beim Betriebsrat vor. Ein kurzer Satz zu Ihrer Position und Ihren ersten Aufgaben reicht aus. Notieren Sie sich Namen und Zuständigkeiten, das erspart spätere Nachfragen.

  3. 3

    Fragen stellen, die in der Einarbeitung normal sind

    Fragen zu Arbeitszeiten, Pausenregelungen, internen Abläufen oder Ansprechpartnern gehören in die erste Woche und wirken nicht unprofessionell. Fragen Sie lieber einmal zu viel nach, als eine Aufgabe falsch zu verstehen. Notieren Sie sich Antworten, damit Sie nicht mehrfach dieselbe Frage stellen müssen.

  4. 4

    Frühe Rückmeldungen dokumentieren

    Schreiben Sie sich nach Feedback-Gesprächen oder Lob für erledigte Aufgaben kurze Notizen mit Datum auf. Diese Sammlung hilft Ihnen, sich auf ein mögliches Probezeit-Gespräch vorzubereiten und zeigt Ihnen selbst, welche Fortschritte Sie bereits gemacht haben.

Was die Probezeit rechtlich bedeutet

Die Probezeit wird im Arbeitsvertrag vereinbart und dauert in der Regel drei bis maximal sechs Monate. In dieser Zeit gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist, meist zwei Wochen, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Das heißt konkret: Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit deutlich schneller beenden als danach, und in der Regel ohne Angabe von Gründen.

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb, zusätzlich vorausgesetzt der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Personen. Vor Ablauf dieser Frist besteht dieser besondere Schutz noch nicht, unabhängig davon, ob die vertraglich vereinbarte Probezeit kürzer war. Das ist ein realistischer Fakt, kein Grund zur Sorge, aber wichtig für Ihre Erwartungshaltung in den ersten Monaten.

Probearbeit ist nicht dasselbe wie Probezeit

Eine Probearbeit (auch Hospitation genannt) findet statt, bevor überhaupt ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist: Sie arbeiten für einige Stunden oder Tage unverbindlich mit, damit beide Seiten sich kennenlernen. Eine unbezahlte Probearbeit ist rechtlich nur in engen Grenzen zulässig, mehr dazu im Probearbeit-Ratgeber.

Die Probezeit, um die es auf dieser Seite ansonsten geht, beginnt erst danach: Sie haben bereits einen unterschriebenen Arbeitsvertrag, und die Probezeit ist ein fest vereinbarter Zeitraum innerhalb dieses Vertrags, mit regulärer Bezahlung und den oben beschriebenen verkürzten Kündigungsfristen.

Was eine Kündigung in der Probezeit für Ihren Aufenthaltstitel bedeutet

Wenn Sie als internationale Fachkraft in der Probezeit gekündigt werden, hängt die Auswirkung auf Ihren Aufenthaltstitel konkret davon ab, welche Route Sie haben, zum Beispiel Blaue Karte EU, ein Fachkräfte-Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b, oder ein Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche. Die Regeln unterscheiden sich spürbar zwischen diesen Routen, deshalb lässt sich hier keine einheitliche Frist nennen.

Klären Sie deshalb zuerst mit dem Aufenthaltstitel-Checker, welcher Route Sie zugeordnet sind, und sprechen Sie danach so früh wie möglich mit Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, sobald eine Kündigung im Raum steht, statt abzuwarten. Eine frühzeitige Meldung gibt der Behörde mehr Spielraum, Ihre individuelle Situation zu klären.

Frühe Erfolge für das Probezeit-Gespräch dokumentieren

Viele Arbeitgeber führen vor Ende der Probezeit ein kurzes Feedback-Gespräch. Wer sich frühzeitig Notizen zu erledigten Aufgaben und erhaltenem Lob macht, geht deutlich vorbereiteter in dieses Gespräch. Ein einfaches Beispiel für eine solche Notiz:

Nach der ersten Aufgabe

„15.03.: Erste eigenständige Kundenanfrage bearbeitet, positive Rückmeldung vom Teamleiter erhalten.”

Nach einem Zwischengespräch

„02.04.: Zwischengespräch mit Vorgesetzter, Einarbeitung wird als gut auf Kurs beschrieben, ein Verbesserungspunkt bei der Dokumentation genannt.”

Eine solche Sammlung hilft Ihnen auch, konkrete Beispiele zu nennen, falls Sie im Probezeit-Gespräch nach eigenen Erfolgen gefragt werden.

Eine Kündigung in der Probezeit richtig einordnen

Falls eine Probezeit-Kündigung tatsächlich eintritt, hilft eine sachliche statt einer bewertenden Formulierung im nächsten Bewerbungsprozess.

Ich habe die Probezeit nicht geschafft, weil ich nicht gut genug war.

Die Zusammenarbeit hat sich als nicht passend herausgestellt, das Arbeitsverhältnis wurde in der Probezeit einvernehmlich beendet.

Mein letzter Arbeitgeber hat mich einfach rausgeworfen ohne Grund.

Das Arbeitsverhältnis endete während der vereinbarten Probezeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Häufige Fragen zur Probezeit

Wie lange darf eine Probezeit in Deutschland dauern?

Die Probezeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt und darf höchstens sechs Monate betragen. Manche Arbeitgeber vereinbaren eine kürzere Probezeit, etwa drei Monate. Erst nach Ablauf der Probezeit beginnt regulär auch der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit zwei Wochen, und zwar für beide Seiten. Das bedeutet, sowohl Sie als auch der Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis mit dieser kurzen Frist ohne Angabe von Gründen beenden.

Bedeutet eine Kündigung in der Probezeit, dass ich einen Fehler gemacht habe?

Nicht zwangsläufig. Eine Kündigung in der Probezeit kann viele Gründe haben, etwa eine veränderte Auftragslage, eine andere Erwartung an die Stelle oder schlicht keine passende Zusammenarbeit auf beiden Seiten. Sie müssen einer künftigen Arbeitgeberin oder einem künftigen Arbeitgeber die genauen Gründe nicht im Detail erklären, ein sachlicher, kurzer Hinweis reicht in der Regel aus.

Termine und Vorbereitung im Blick behalten

Im NextBeruf Kalender behalten Sie Zwischengespräche, Follow-Ups und wichtige Termine der Probezeit an einem Ort. Für das nächste Vorstellungsgespräch, falls es doch anders kommt, hilft der Interview-Trainer bei der Vorbereitung.

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Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Konkrete Regelungen zur Probezeit können je nach Arbeitsvertrag und Tarifbindung abweichen.

Zuletzt aktualisiert: August 2026

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