AVGS-Gutschein: So beantragen Sie ein Coaching
Wird ein AVGS bewilligt, übernimmt das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit die Kosten für Ihr Karriere-Coaching.
Kurz gesagt: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Mit ihm können Sie zum Beispiel ein Bewerbungscoaching bei einem zugelassenen Träger nutzen, ohne selbst zu zahlen. Ziel, Höchstdauer, Gültigkeit und Region stehen im Gutschein. Ob Sie ihn bekommen, entscheidet die Stelle im Einzelfall.
Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (§ 45 SGB III). Er ermöglicht Arbeitssuchenden, professionelles Karriere-Coaching, Bewerbungstraining und Jobvermittlung bei einem zugelassenen Träger in Anspruch zu nehmen. Bei Bewilligung entstehen dafür keine eigenen Kosten.
In 4 Schritten zum geförderten Coaching
- 1
Antrag bei der zuständigen Stelle stellen
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und fragen Sie ausdrücklich nach einem AVGS für ein Coaching. Der AVGS ist nach § 45 SGB III eine Ermessensleistung: Die Stelle entscheidet im Einzelfall. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in einem Sonderfall: Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt ist, hat Anspruch auf einen AVGS für eine private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III), nicht für ein Coaching.
- 2
AZAV-zugelassenen Träger wählen
Nur Träger mit AZAV-Zulassung dürfen AVGS-Leistungen abrechnen. Fragen Sie den Träger nach dem Nachweis seiner AZAV-Zulassung. NextBeruf ist kein zugelassener Träger nach dem SGB III und besitzt keine AZAV-Zulassung.
- 3
Coaching starten: Die ausstellende Stelle zahlt direkt
Bei Bewilligung zahlen Sie nichts. Die Stelle, die den AVGS ausgestellt hat, rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Ziel der Maßnahme, Höchstdauer, Gültigkeit des Gutscheins und Region stehen im AVGS.
- 4
Parallel Stellen bewerben
Gutes Coaching läuft nicht nur im Büro: der Coach hilft beim Anschreiben, beim Deutsch für Bewerbungen und bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
AVGS-Coaching vorbereiten
Den AVGS beantragen Sie selbst bei Ihrem Jobcenter oder Ihrer Agentur für Arbeit. Den AZAV-zugelassenen Träger wählen Sie selbst aus.
Häufige Fragen zum AVGS
Wer kann einen AVGS bekommen?
In Betracht kommen Personen, die Arbeitslosengeld I oder II (Grundsicherungsgeld, bisher Bürgergeld) beziehen oder bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind, einschließlich EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit Arbeitsgenehmigung. Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III: Über die Ausgabe entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Wie viel kostet AVGS-Coaching?
Für Sie als Bewerber entstehen bei Bewilligung keine Kosten. Die ausstellende Stelle zahlt die Coaching-Kosten direkt an den zugelassenen Träger. Die genaue Höhe legt die Stelle fest, die den AVGS ausgestellt hat.
Was wird beim Coaching gemacht?
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf), Jobsuche-Strategie, Gesprächsvorbereitung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, und deutschsprachige Fachbegriffe für Bewerbungen.
Brauche ich gutes Deutsch für AVGS-Coaching?
Nicht unbedingt. Manche Träger bieten Coaching auch in anderen Sprachen an. Ob es ein Angebot in Ihrer Sprache gibt, fragen Sie direkt beim Träger nach. NextBeruf wird beim Aufbau des Coach-Netzwerks auf Mehrsprachigkeit achten.
Kann ich den AVGS mehrmals bekommen?
Das ist möglich. Ob ein weiterer AVGS ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erneut im Einzelfall.
Diese Informationen sind allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Sozialrechtsberatung. Die genauen Voraussetzungen und Konditionen des AVGS können sich ändern. Bitte klären Sie Ihren individuellen Anspruch direkt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Quelle: § 45 SGB III, Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de). Stand: Oktober 2026.