Bildungsgutschein
Voraussetzungen, Antrag und Einlösung
Der Bildungsgutschein bescheinigt, dass die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Diese Seite zeigt, wer ihn bekommen kann, welche Bedingungen das Gesetz nennt und wie Sie das Beratungsgespräch vorbereiten.
Kurz gesagt: Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und nach § 82 SGB III auch Beschäftigte erhalten. Die Weiterbildung muss notwendig sein, vor Beginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattfinden, und Träger sowie Maßnahme müssen zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 fördert die Agentur auch Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Die Entscheidung fällt im Einzelfall.
Wer kann einen Bildungsgutschein bekommen?
Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Gefördert werden kann, wer arbeitslos ist oder wem Arbeitslosigkeit droht, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um wieder Arbeit zu finden oder den Verlust der Stelle abzuwenden. Bei Arbeitslosen zählt nach § 81 Absatz 1a auch, ob zusätzliche Kompetenzen die persönliche Beschäftigungsfähigkeit verbessern und zur Lage am Arbeitsmarkt passen.
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Förderung möglich. § 82 SGB III regelt die Weiterbildung von Beschäftigten, oft unter dem Namen Qualifizierungschancengesetz bekannt. Nach Auskunft der Bundesagentur geht das nur in Absprache mit dem Betrieb. Je nach Betriebsgröße soll sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten beteiligen.
Wer keinen Berufsabschluss hat, kann das Nachholen eines Abschlusses gefördert bekommen. Nach Angaben der Bundesagentur besteht dafür unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. In den übrigen Fällen entscheidet die Agentur für Arbeit nach Prüfung des Einzelfalls.
Die gesetzlichen Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Was geprüft wird | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Notwendigkeit | Die Weiterbildung ist nötig, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. | § 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III |
| Beratung vor Beginn | Die Agentur für Arbeit hat Sie vor Beginn der Weiterbildung beraten. | § 81 Abs. 1 Nr. 2 SGB III |
| Zugelassene Maßnahme und Träger | Bildungsträger und konkrete Maßnahme sind von einer fachkundigen Stelle zugelassen (Verfahren nach AZAV). | § 81 Abs. 1 Nr. 3, § 176 SGB III |
| Eignung | Ihre Vorkenntnisse und persönlichen Voraussetzungen passen zum Bildungsziel. Beim nachträglichen Berufsabschluss wird die Eignung ausdrücklich geprüft. | § 81 Abs. 2 SGB III |
| Bildungsziel und Region | Der Gutschein kann auf ein Bildungsziel, eine Region und einen Zeitraum begrenzt sein. | § 81 Abs. 4 SGB III |
| Beschäftigte | Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis, mehr als 120 Stunden, zugelassene Maßnahme, Absprache mit dem Arbeitgeber. | § 82 SGB III |
Die Tabelle fasst die Gesetzeslage vereinfacht zusammen. Welche Punkte in Ihrem Fall zutreffen, klärt die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter: wer ist zuständig?
Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Förderung beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Finanzierung. Einen Beratungstermin können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter anfragen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht oder beschäftigt ist, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Wie der Weg für Jobcenter-Kunden bis zur Umschulung im Einzelnen aussieht, erklärt der Ratgeber zur Umschulung über das Jobcenter.
So beantragen Sie den Bildungsgutschein in 5 Schritten
- 1
Beratungstermin anfragen
Fragen Sie online oder telefonisch einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter an. Nennen Sie dabei, dass es um eine berufliche Weiterbildung geht.
- 2
Ziel und Begründung vorbereiten
Notieren Sie, welches Bildungsziel Sie anstreben und warum es Ihre Chancen verbessert. Passende Stellenanzeigen aus Ihrer Region machen den Bedarf nachvollziehbar.
- 3
Unterlagen mitnehmen
Lebenslauf, Zeugnisse, gegebenenfalls Anerkennungsbescheid für ausländische Abschlüsse und Sprachnachweise. Beschäftigte stimmen die Weiterbildung vorher mit dem Arbeitgeber ab.
- 4
Zugelassene Maßnahme auswählen
Suchen Sie in der Weiterbildungssuche mein NOW oder im NextBeruf Umschulungs-Wegweiser ein Angebot, das zum Bildungsziel auf dem Gutschein passt. Lassen Sie sich die Zulassung von Träger und Maßnahme bestätigen.
- 5
Gutschein beim Träger einlösen
Der Träger legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme der Agentur für Arbeit vor. Unterschreiben Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.
Was übernimmt die Agentur für Arbeit?
Nach Angaben der Bundesagentur können Lehrgangsgebühren einschließlich Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren übernommen werden, außerdem Fahrkosten, Kinderbetreuung sowie auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. Grundlage ist § 83 SGB III.
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung nennt die Bundesagentur ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich und Prämien für bestandene Prüfungen, jeweils wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es in der Regel weiter. Welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden, wird im Beratungsgespräch festgelegt.
Gültigkeit und Einlösung
Der Bildungsgutschein ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt. Die konkreten Angaben stehen auf Ihrem Gutschein. Eine einheitliche Gültigkeitsdauer nennt die Bundesagentur nicht, prüfen Sie das Datum deshalb sofort nach Erhalt.
Sie wählen den Bildungsträger selbst, solange er und die Maßnahme zugelassen sind und das Angebot zu den Angaben auf dem Gutschein passt. Läuft die Frist ab, bevor ein passender Kurs beginnt, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Beratungsfachkraft.
Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?
Bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung mit Begründung. Oft fehlen Nachweise, etwa zum Bildungsziel, zur Eignung oder zu den Chancen am Arbeitsmarkt. Diese können Sie nachreichen oder mit einem anderen Bildungsziel einen neuen Termin vereinbaren.
Gegen einen schriftlichen Bescheid ist ein Widerspruch möglich. Nach § 84 SGG beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid. Für eine rechtliche Prüfung wenden Sie sich an eine unabhängige Sozialrechtsberatung.
Häufige Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein?
In der Regel nicht. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls. Nach Angaben der Bundesagentur besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf die Förderung eines nachträglichen Berufsabschlusses oder Hauptschulabschlusses.
Kann ich einen Bildungsgutschein bekommen, obwohl ich arbeite?
Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind. § 82 SGB III regelt die Förderung von Beschäftigten. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, zugelassen sein und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Das steht auf Ihrem Gutschein. Er ist in der Regel zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel beschränkt. Eine einheitliche Frist für alle Fälle nennt die Bundesagentur nicht.
Muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein?
Bildungsträger und Maßnahme müssen nach § 176 SGB III von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Das Verfahren regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Ohne Zulassung ist keine Förderung über den Bildungsgutschein möglich.
Kann ich einen Kurs erst beginnen und den Gutschein später beantragen?
In der Regel nicht. § 81 Abs. 1 Nr. 2 SGB III setzt eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme voraus, und der Träger legt den Gutschein vor Maßnahmebeginn vor.
Ich bekomme Leistungen vom Jobcenter. Wer stellt den Gutschein aus?
Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters über die Weiterbildungsförderung. Einen Beratungstermin können Sie bei der Agentur oder beim Jobcenter anfragen.
Brauche ich für den Bildungsgutschein eine Anerkennung meines ausländischen Abschlusses?
Das Gesetz nennt keine Anerkennung als allgemeine Voraussetzung. Für die Prüfung von Eignung und Bildungsziel kann ein Anerkennungsbescheid aber hilfreich sein. Klären Sie im Beratungsgespräch, welche Nachweise in Ihrem Fall gebraucht werden.
Beratungsgespräch vorbereiten
Suchen Sie eine zugelassene Weiterbildung, die zu Ihrem Ziel passt, und bereiten Sie Ihre Anfrage an Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit, Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
- Bundesagentur für Arbeit, Förderung der beruflichen Weiterbildung
- § 81 SGB III, Grundsatz der Weiterbildungsförderung (gesetze-im-internet.de)
- § 82 SGB III, Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 83 SGB III, Weiterbildungskosten (gesetze-im-internet.de)
- § 176 SGB III, Zulassung von Trägern und Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, AZAV (gesetze-im-internet.de)
- § 84 SGG, Widerspruchsfrist (gesetze-im-internet.de)
Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen. Eine kostenlose Anerkennungsberatung bietet unter anderem das IQ Netzwerk an.
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Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird und welche Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen für einen Widerspruch entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Stand: Oktober 2026