Umschulung zum Fachinformatiker
Fachrichtungen, IHK-Prüfung und Förderung
Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker sind ein anerkannter Ausbildungsberuf in der IT. Diese Anleitung zeigt die Fachrichtungen und den Ablauf einer Umschulung.
Kurz gesagt: Fachinformatiker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit regulär drei Jahren Dauer. Es gibt vier Fachrichtungen. Eine geförderte Umschulung soll nach § 180 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein, also meist etwa zwei Jahre. Die Abschlussprüfung nimmt die IHK ab.
In 4 Schritten zur Fachinformatiker-Umschulung
- 1
Fachrichtung wählen
Der Beruf gliedert sich in Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung. Die Wahl richtet sich nach Ihren Interessen und Vorkenntnissen, die Berufsbilder unterscheiden sich deutlich.
- 2
Beratung führen und Förderung klären
Eine Förderung nach § 81 SGB III setzt eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter voraus. Dort wird geprüft, ob die Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist.
- 3
Zugelassenen Bildungsträger wählen
Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein. Fragen Sie den Träger nach Aufnahmetest, Ablauf und der Organisation der Praxisphase in einem Unternehmen.
- 4
Abschlussprüfung vor der IHK ablegen
Die zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung entspricht der Abschlussprüfung der regulären Ausbildung.
Dauer und Zuständigkeit im Überblick
Dauer
Die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre. Umschulungen sollen nach § 180 Abs. 4 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein, mit gesetzlichen Ausnahmen. Die genaue Dauer nennt der Bildungsträger.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fachrichtungen
Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse, Digitale Vernetzung.
Häufige Fragen zur Umschulung Fachinformatiker
Brauche ich Programmiererfahrung für die Umschulung?
Nicht zwingend. Welche Vorkenntnisse verlangt werden, legt der Bildungsträger fest, häufig über ein Auswahlverfahren. Für Anwendungsentwicklung sind Grundkenntnisse im Programmieren hilfreich, für Systemintegration praktische IT-Erfahrung.
Wie lange dauert die Umschulung zum Fachinformatiker?
Bei der regulär dreijährigen Ausbildung liegt eine geförderte Umschulung nach der Regel des § 180 Abs. 4 SGB III bei etwa zwei Jahren. Es gibt gesetzliche Ausnahmen. Die konkrete Dauer nennt der Bildungsträger.
Zählt eine ausländische IT-Ausbildung oder Berufserfahrung?
Praktische Erfahrung oder eine informatiknahe Ausbildung kann bei der Eignungsfeststellung eine Rolle spielen. Die Entscheidung trifft der Bildungsträger. Für den Zugang zur IHK-Prüfung gelten die Regeln der zuständigen IHK. Fragen Sie dort nach, wie Ihre Vorbildung berücksichtigt wird.
Übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Umschulung?
Das ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Nach § 81 SGB III kann die Förderung der Weiterbildung übernommen werden, wenn sie notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat und wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein Bildungsgutschein bescheinigt die Fördervoraussetzungen.
Beratung und Bildungsgutschein vorbereiten
Der NextBeruf Umschulung-Wegweiser zeigt die Schritte bis zum Beratungsgespräch. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Quellen
- § 81 SGB III, Förderung der beruflichen Weiterbildung (gesetze-im-internet.de)
- § 180 SGB III, Anforderungen an Maßnahmen, Dauer von Umschulungen (gesetze-im-internet.de)
- § 71 BBiG, zuständige Stellen (gesetze-im-internet.de)
- BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit, Ihr Jobcenter oder die zuständige Stelle.
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Alle Ratgeber ansehenDiese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Dauer, Zulassung und Förderung hängen vom Einzelfall und vom Bildungsträger ab.
Stand: 03.10.2026