Chancenkarte
Voraussetzungen, Punktesystem und Antrag
Mit der Chancenkarte können Menschen aus Drittstaaten für die Arbeitsuche nach Deutschland kommen, ohne vorher einen Arbeitsvertrag zu haben. Diese Seite fasst die gesetzlichen Voraussetzungen, die Punktetabelle, den Finanzierungsnachweis und den Ablauf des Antrags zusammen.
Kurz gesagt: Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsuche nach § 20a AufenthG, gültig für bis zu ein Jahr. Fachkräfte mit voll anerkanntem Abschluss brauchen keine Punkte. Alle anderen benötigen einen im Ausbildungsstaat anerkannten Abschluss, Deutsch A1 oder Englisch B2 und mindestens 6 Punkte. Zusätzlich müssen Sie 1.091 Euro pro Monat nachweisen. Erlaubt sind bis zu 20 Wochenstunden Arbeit und Probebeschäftigungen.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für die Suche nach einem Arbeitsplatz oder nach einer Maßnahme zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Rechtsgrundlage sind § 20a und § 20b des Aufenthaltsgesetzes. Das Punktesystem gilt seit dem 1. Juni 2024.
Sie richtet sich an Menschen, die noch kein konkretes Jobangebot haben. Wer bereits einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot hat, beantragt in der Regel direkt ein Visum zur Erwerbstätigkeit. Welcher Weg in Ihrem Fall passt, entscheidet die zuständige Behörde.
Zwei Wege zur Chancenkarte
| Weg | Wer? | Was wird verlangt? |
|---|---|---|
| Fachkraft | Personen mit in Deutschland voll anerkanntem Berufs- oder Hochschulabschluss (§ 18 Abs. 3 AufenthG) | Nachweis der Gleichwertigkeit und gesicherter Lebensunterhalt, keine Punkte |
| Punktesystem | Alle anderen mit ausländischem Abschluss | Staatlich anerkannter Hochschulabschluss, mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung oder Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer; Deutsch A1 oder Englisch B2; mindestens 6 Punkte; gesicherter Lebensunterhalt |
Beim Punktesystem muss der Abschluss im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt sein. Das wird zum Beispiel mit einer Bescheinigung der ZAB, einem anabin-Ausdruck oder einem Teilanerkennungsbescheid belegt.
Punktetabelle der Chancenkarte
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Teilweise Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt (Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahme nötig) oder Teilanerkennung für einen reglementierten Beruf | 4 |
| Deutsch B2 (gute Kenntnisse) | 3 |
| Deutsch B1 (ausreichende Kenntnisse) | 2 |
| Deutsch A2 (hinreichende Kenntnisse) | 1 |
| Englisch C1 | 1 |
| Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet in den letzten 7 Jahren | 3 |
| Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet in den letzten 5 Jahren | 2 |
| Beruf gehört zu den Engpassberufen nach § 18g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG | 1 |
| Bei Beantragung nicht älter als 35 Jahre | 2 |
| Bei Beantragung älter als 35 und nicht älter als 40 Jahre | 1 |
| Mindestens 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren | 1 |
| Ehe- oder Lebenspartner erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen und beantragt die Chancenkarte gemeinsam | 1 |
Die Deutschpunkte zählen nur einmal, ebenso die Punkte für Berufserfahrung und Alter. Die Berufserfahrung muss nach dem Abschluss erworben sein. Touristen- oder Besuchsaufenthalte zählen laut Auswärtigem Amt nicht als Voraufenthalt.
Finanzierung, Krankenversicherung und Sprachnachweis
Ihr Lebensunterhalt muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gesichert sein. Das Auswärtige Amt nennt im Merkblatt mit Stand April 2026 mindestens 1.091 Euro pro Monat, also 13.092 Euro für zwölf Monate. Als Nachweis gelten ein deutsches Sperrkonto oder eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 AufenthG. Manche Vertretungen akzeptieren zusätzlich einen Vertrag für eine Nebenbeschäftigung.
Für die gesamte Aufenthaltsdauer brauchen Sie außerdem eine Krankenversicherung. Sprachkenntnisse weisen Sie mit einem Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Anbieters nach, Englisch alternativ mit TOEFL.
Der monatliche Betrag wird regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor dem Einzahlen das aktuelle Merkblatt Ihrer Auslandsvertretung.
Was dürfen Sie mit der Chancenkarte?
- Bis zu ein Jahr in Deutschland bleiben und Arbeit oder eine Anerkennungsmaßnahme suchen.
- Eine Beschäftigung von durchschnittlich höchstens 20 Stunden pro Woche ausüben.
- Probebeschäftigungen von jeweils bis zu zwei Wochen absolvieren, wenn sie zu einer qualifizierten Tätigkeit, einer Ausbildung oder einer Anerkennungsmaßnahme passen.
Eine Vollzeitstelle setzt einen passenden Anschlusstitel voraus. Klären Sie vor Arbeitsbeginn, ob die geplante Tätigkeit in den erlaubten Rahmen fällt.
So beantragen Sie die Chancenkarte
- 1
Zugangsweg prüfen
Klären Sie, ob Ihr Abschluss voll anerkannt ist oder ob Sie über das Punktesystem gehen. Der Self-Check auf Make it in Germany hilft bei der ersten Einschätzung.
- 2
Nachweise zusammenstellen
Reisepass, Antragsformular, biometrische Fotos, Abschlusszeugnisse mit ZAB-Bescheinigung, anabin-Ausdruck oder Anerkennungsbescheid, Sprachzertifikat, Nachweise zur Berufserfahrung und Übersetzungen ins Deutsche oder Englische.
- 3
Finanzierung sichern
Eröffnen Sie das Sperrkonto vor der Antragstellung oder organisieren Sie eine Verpflichtungserklärung. Akzeptiert wird nur eine Bestätigung mit Gesamtbetrag und monatlich verfügbarem Betrag.
- 4
Lebenslauf und Motivationsschreiben vorbereiten
Beschreiben Sie Zielberufe, mögliche Arbeitgeber, Aufenthaltsort und Ihre Planung. Ohne Deutschkenntnisse sollten Sie begründen, warum sie für die gesuchte Stelle nicht nötig sind.
- 5
Antrag bei der Auslandsvertretung stellen
Je nach Land läuft der Antrag über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts oder über das VIDEX-Formular mit Termin bei einem Dienstleister. Beim Termin werden Identität geprüft, Fingerabdrücke erfasst und die Gebühr bezahlt.
Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, erhalten Sie die Chancenkarte nur mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Zuständig ist dann die Ausländerbehörde.
Kosten der Chancenkarte
Die Gebühr für ein nationales Visum beträgt nach § 46 AufenthV 75 Euro. Hinzu kommen je nach Fall Kosten für Sprachprüfung, Übersetzungen, Beglaubigungen, eine ZAB-Bescheinigung, die Krankenversicherung und gegebenenfalls Gebühren des Sperrkonto-Anbieters. Der Betrag auf dem Sperrkonto ist keine Gebühr, sondern Ihr eigenes Geld für den Lebensunterhalt.
Nach der Jobsuche: Folge-Chancenkarte, Fachkräftetitel oder Blaue Karte
Finden Sie eine qualifizierte Stelle und erfüllen Sie die Voraussetzungen eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte, etwa der Blauen Karte EU nach § 18g AufenthG, wechseln Sie in diesen Titel. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen noch nicht, kann die Chancenkarte als Folge-Chancenkarte um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung sind ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Eine neue Chancenkarte zur Suche gibt es erst nach einem Aufenthalt im Ausland, der mindestens so lang war wie die vorherige Suchphase.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte brauche ich für die Chancenkarte?
Über das Punktesystem brauchen Sie mindestens 6 Punkte. Fachkräfte mit in Deutschland voll anerkanntem Abschluss benötigen keine Punkte.
Welches Sprachniveau ist Pflicht?
Beim Punktesystem brauchen Sie mindestens Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2. Bessere Deutschkenntnisse ab A2 und Englisch C1 bringen zusätzliche Punkte.
Wie viel Geld muss ich für die Chancenkarte nachweisen?
Laut Merkblatt des Auswärtigen Amts mit Stand April 2026 mindestens 1.091 Euro pro Monat, bei zwölf Monaten also 13.092 Euro. Üblich sind Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.
Darf ich mit der Chancenkarte arbeiten?
Ja, durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche. Zusätzlich sind Probebeschäftigungen von jeweils bis zu zwei Wochen möglich, wenn sie zu einer qualifizierten Tätigkeit, Ausbildung oder Anerkennungsmaßnahme passen.
Was kostet die Chancenkarte?
Die Visumgebühr beträgt 75 Euro. Dazu kommen je nach Fall Kosten für Sprachprüfung, Übersetzungen, ZAB-Bescheinigung, Krankenversicherung und Sperrkonto.
Kann ich die Chancenkarte in Deutschland beantragen?
Nur, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung oder Erwerbstätigkeit besitzen. Dann ist die Ausländerbehörde zuständig. Mit einem Touristenvisum ist das nicht möglich.
Wie lange gilt die Chancenkarte?
Die Chancenkarte zur Suche gilt bis zu ein Jahr. Mit einem qualifizierten Jobangebot und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre möglich.
Abschluss und Bewerbung vorbereiten
Prüfen Sie den Anerkennungsweg für Ihren Abschluss und erstellen Sie einen deutschen Lebenslauf für Bewerbungen und Antrag.
Quellen
- § 20a AufenthG, Chancenkarte
- § 20b AufenthG, Punkte für die Chancenkarte
- Anlage zum AufenthG, Punkteverteilung und Mindestpunktzahl
- § 2 AufenthG, Sprachniveaus und Lebensunterhalt
- § 18 AufenthG, Begriff der Fachkraft
- § 18g AufenthG, Blaue Karte EU
- § 46 AufenthV, Gebühr für nationale Visa
- Auswärtiges Amt, Botschaft Kairo: Merkblatt Chancenkarte (Stand April 2026)
- Auswärtiges Amt, Botschaft Nairobi: Chancenkarte (§§ 20a und 20b AufenthG)
- BMAS: Punktesystem für die Chancenkarte gilt ab 1. Juni 2024
- Make it in Germany: Chancenkarte und Self-Check
Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen. Eine kostenlose Anerkennungsberatung bietet unter anderem das IQ Netzwerk an.
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Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Ob die Chancenkarte erteilt wird, entscheidet die zuständige Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde im Einzelfall. Maßgeblich sind das aktuelle Gesetz und das Merkblatt Ihrer Vertretung. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: Oktober 2026