RatgeberUmschulungVerwaltungsfachangestellte

Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten
Öffentlicher Dienst, Prüfung und Förderung

Verwaltungsfachangestellte arbeiten bei Kommunen, Land und Bund. Diese Anleitung erklärt den Ablauf einer Umschulung und warum die Prüfung nicht vor der IHK stattfindet.

Kurz gesagt: Verwaltungsfachangestellte sind ein anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst mit regulär drei Jahren Dauer. Eine geförderte Umschulung soll nach § 180 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein. Zuständige Stelle für die Prüfung ist je nach Bundesland eine Stelle der Verwaltung, nicht die IHK.

In 4 Schritten zur Umschulung für die Verwaltung

  1. 1

    Beratung führen und Förderung klären

    Eine Förderung nach § 81 SGB III setzt eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter voraus. Dort wird geprüft, ob die Weiterbildung notwendig ist und ein Bildungsgutschein ausgestellt werden kann.

  2. 2

    Zugelassenen Bildungsträger auswählen

    Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein. Das Angebot unterscheidet sich je nach Region. Fragen Sie den Träger, mit welcher zuständigen Stelle er zusammenarbeitet.

  3. 3

    Praxisphase in einer Behörde absolvieren

    Ein Teil der Umschulung findet praktisch in einer Verwaltung statt, etwa bei einer Kommune. Wie der Praxisplatz vermittelt wird, regelt der Träger.

  4. 4

    Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle ablegen

    Im öffentlichen Dienst ist nicht die IHK zuständig. Welche Stelle die Prüfung abnimmt, hängt vom Bundesland ab, häufig ist es eine Verwaltungsakademie oder -schule. Der Bildungsträger nennt die zuständige Stelle.

Dauer und Zuständigkeit im Überblick

Dauer

Die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre. Umschulungen sollen nach § 180 Abs. 4 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer sein, mit gesetzlichen Ausnahmen. Die genaue Dauer nennt der Bildungsträger.

Zuständige Stelle

Je nach Bundesland eine Stelle der Verwaltung (§ 71 BBiG), nicht die IHK.

Einsatzorte

Kommunalverwaltungen, Landesbehörden und weitere Einrichtungen des öffentlichen Dienstes.

Häufige Fragen zur Umschulung Verwaltungsfachangestellte

Wie lange dauert die Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten?

Bei der regulär dreijährigen Ausbildung liegt eine geförderte Umschulung nach der Regel des § 180 Abs. 4 SGB III bei etwa zwei Jahren. Es gibt gesetzliche Ausnahmen. Die konkrete Dauer legt der Bildungsträger mit der zuständigen Stelle fest.

Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss?

Das regelt der Bildungsträger. Viele Träger erwarten einen mittleren Schulabschluss oder vergleichbare Vorkenntnisse. Verbindliche Zugangsbedingungen erfahren Sie beim Träger und bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes.

Ist die Umschulung mit ausländischer Vorbildung im Verwaltungsbereich möglich?

Ob und wie eine ausländische Vorbildung berücksichtigt wird, entscheiden Bildungsträger und zuständige Stelle im Einzelfall. Eine formale Anerkennung ist nicht in jedem Fall nötig. Fragen Sie vor der Anmeldung nach. Allgemeine Informationen bietet das Portal Anerkennung in Deutschland.

Übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten der Umschulung?

Das ist möglich, aber nicht selbstverständlich. Nach § 81 SGB III kann die Förderung der Weiterbildung übernommen werden, wenn sie notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat und wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein Bildungsgutschein bescheinigt die Fördervoraussetzungen.

Beratung und Bildungsgutschein vorbereiten

Der NextBeruf Umschulung-Wegweiser zeigt die Schritte bis zum Beratungsgespräch. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Quellen

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit, Ihr Jobcenter oder die zuständige Stelle.

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Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Zuständige Stelle, Zugangsbedingungen und Dauer unterscheiden sich je nach Bundesland und Bildungsträger.

Stand: 03.10.2026

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