RatgeberZeugnisse übersetzen

Zeugnisse übersetzen lassen
Beglaubigte Übersetzung, beglaubigte Kopie und Apostille

Für einen Anerkennungsantrag brauchen Sie Ihre ausländischen Zeugnisse meist in der Originalsprache und auf Deutsch. Diese Seite erklärt, wer eine solche Übersetzung anfertigen darf, was der Unterschied zur beglaubigten Kopie ist und wann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation verlangt werden kann.

Kurz gesagt: Für Anerkennungsverfahren verlangt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz deutsche Übersetzungen Ihrer Ausbildungsnachweise. Anfertigen müssen sie öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Eine beglaubigte Übersetzung ist etwas anderes als eine beglaubigte Kopie. Welche Dokumente Sie übersetzen lassen müssen und ob Übersetzungen aus dem Ausland genügen, legt die zuständige Stelle fest.

Wann eine Übersetzung nötig ist

Wer die Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses prüfen lässt, reicht nach § 5 BQFG unter anderem die im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise und Nachweise über Berufserfahrung ein. Diesen Unterlagen sind deutsche Übersetzungen beizufügen. Für den Identitätsnachweis und nachgereichte Unterlagen kann die zuständige Stelle ebenfalls Übersetzungen verlangen. Für reglementierte Berufe regelt § 12 BQFG das Gleiche.

Die zuständige Stelle darf von diesen Vorgaben abweichen. Ein Beispiel: Laut IHK FOSA müssen Dokumente in englischer Sprache nicht übersetzt werden. Für viele Heilberufe und für Berufe nach Landesrecht gelten eigene Gesetze mit ähnlichen Regeln. Maßgeblich ist deshalb immer die Unterlagenliste Ihrer zuständigen Stelle, die Sie über den Anerkennungs-Finder erreichen.

Bei der Zeugnisbewertung der ZAB für Hochschulabschlüsse ist es anders geregelt: Die Bewertung beruht auf den Dokumenten in der Originalsprache. Ob für ein Dokument zusätzlich eine Übersetzung nötig ist, zeigen der Vorab-Check und der Online-Antrag der ZAB.

Beglaubigte Übersetzung oder beglaubigte Kopie

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber verschiedene Dinge. Viele Stellen verlangen beides: eine amtlich beglaubigte Kopie des Originals und eine Übersetzung durch eine dafür ermächtigte Person.

Beglaubigte Übersetzung und amtlich beglaubigte Kopie im Vergleich
Beglaubigte ÜbersetzungAmtlich beglaubigte Kopie
Was bestätigt wirdDie Übersetzung gibt den Inhalt des Dokuments richtig und vollständig auf Deutsch wieder.Die Kopie stimmt mit dem Original überein.
Wer sie ausstelltÖffentlich bestellte, ermächtigte oder beeidigte Übersetzerinnen und ÜbersetzerIn Deutschland Behörden oder Notare
Ersetzt sie das Original?Nein, sie wird zusätzlich zum Dokument in der Originalsprache eingereicht.Sie kann oft anstelle des Originals verwendet werden.
Typischer FehlerÜbersetzung von einer Person ohne ErmächtigungEinfache Fotokopie statt beglaubigter Kopie

Selbst erstellte Unterlagen wie den Lebenslauf müssen Sie laut Anerkennungs-Finder nicht von ermächtigten Übersetzern übersetzen lassen. Dort genügt in der Regel eine einfache Übersetzung. Nach § 5 und § 12 BQFG gehört zum Antrag ohnehin eine tabellarische Aufstellung Ihrer Ausbildungen und Tätigkeiten in deutscher Sprache.

Wer beglaubigt übersetzen darf

Nach dem BQFG müssen die Übersetzungen von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern stammen. Sie tragen unterschiedliche Bezeichnungen, etwa ermächtigt, vereidigt oder gerichtlich bestellt. Gemeint ist jeweils eine Person, die ihre Befugnis von einem Gericht erhalten hat.

Eine Suche nach solchen Übersetzerinnen und Übersetzern bietet die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen auf justiz-dolmetscher.de. Sie können dort nach Sprache, Ort oder Namen suchen. Die Datenbank ist ein amtliches Verzeichnis und keine Empfehlung einzelner Anbieter.

Übersetzungen aus dem Herkunftsland akzeptieren manche zuständigen Stellen nicht. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag nach. Wenn Sie im Ausland übersetzen lassen möchten, können deutsche Auslandsvertretungen nach Angaben des Portals Anerkennung in Deutschland über Kontakte zu ermächtigten Übersetzern informieren.

Apostille und Legalisation

Eine Apostille oder eine Legalisation bestätigt die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde, also die Unterschrift und die Befugnis der ausstellenden Stelle. Ob Ihre Urkunde eine solche Bestätigung braucht, entscheidet nach Angaben des Auswärtigen Amts die Behörde in Deutschland, bei der Sie das Dokument verwenden.

Die Apostille stellt eine dafür bestimmte Behörde im Ausstellungsstaat aus. Sie gilt im Verhältnis zu den Staaten des Haager Übereinkommens von 1961, es sei denn, Deutschland hat gegen den Beitritt eines Staates Einspruch eingelegt. Die Legalisation nimmt die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat vor. Dafür sind grundsätzlich Originale vorzulegen. Für einige Staaten ist die Legalisation ausgesetzt. Dann kann die deutsche Behörde die Auslandsvertretung im Wege der Amtshilfe um eine Prüfung bitten.

Übersetzungen gelten laut Auswärtigem Amt nicht als öffentliche Urkunden, sondern als Sachverständigenleistungen. Eine Apostille auf der Übersetzung selbst ist deshalb nicht vorgesehen. Bei Zeugnissen kommt es für die Anerkennung außerdem nicht nur auf die Echtheit an, sondern auf die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.

In 5 Schritten zu vollständigen Unterlagen

  1. 1

    Zuständige Stelle und Unterlagenliste klären

    Ermitteln Sie mit dem Anerkennungs-Finder die zuständige Stelle und lesen Sie deren Unterlagenliste. Dort steht, welche Dokumente übersetzt und welche beglaubigt sein müssen.

  2. 2

    Förderung vor dem Antrag prüfen

    Der Anerkennungszuschuss des Bundes kann auch Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen umfassen. Er muss vor dem Anerkennungsantrag beantragt werden, rückwirkend werden keine Kosten übernommen.

  3. 3

    Übersetzer finden

    Suchen Sie auf justiz-dolmetscher.de nach Sprache und Ort. Wenn Sie im Ausland übersetzen lassen wollen, klären Sie vorher, ob die zuständige Stelle das akzeptiert.

  4. 4

    Beglaubigte Kopien anfertigen lassen

    Lassen Sie Kopien bei einer Behörde oder einem Notar beglaubigen, wenn die Stelle das verlangt. Der Anerkennungs-Finder rät, keine Originale per Post zu schicken.

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    Antrag vollständig einreichen

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Übersetzungen verzögern das Verfahren deshalb.

Kosten und häufige Fehler

Für Übersetzungen gibt es keinen amtlichen Einheitspreis. Die Kosten hängen unter anderem von Sprache, Umfang und Anbieter ab. Übersetzungen und Beglaubigungen sind in den Gebühren der zuständigen Stelle nicht enthalten. Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und die Einkommensgrenzen einhält, kann den Anerkennungszuschuss prüfen. Die Grenze liegt bei 32.000 Euro brutto im Jahr für Einzelpersonen und 50.000 Euro für Paare.

  • Übersetzung in Auftrag geben, bevor die Unterlagenliste der zuständigen Stelle bekannt ist.
  • Eine Übersetzung von einer Person ohne Ermächtigung einreichen.
  • Nur die Übersetzung einreichen und das Dokument in der Originalsprache vergessen.
  • Einfache Fotokopien statt amtlich beglaubigter Kopien schicken, wenn die Stelle beglaubigte verlangt.
  • Den Förderantrag erst nach dem Anerkennungsantrag stellen.

Häufige Fragen

Wer darf mein Zeugnis beglaubigt übersetzen?

Nach dem BQFG müssen Übersetzungen für Anerkennungsverfahren von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern oder Übersetzern stammen. Sie heißen auch ermächtigt oder vereidigt. Ein Verzeichnis bietet die Datenbank der Landesjustizverwaltungen auf justiz-dolmetscher.de.

Muss ich englische Zeugnisse übersetzen lassen?

Das hängt von der zuständigen Stelle ab. Die IHK FOSA verlangt für Dokumente in englischer Sprache keine Übersetzung. Andere Stellen können eine deutsche Übersetzung verlangen. Lesen Sie die Unterlagenliste Ihrer Stelle, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigter Übersetzung und beglaubigter Kopie?

Die beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass die deutsche Fassung den Inhalt richtig wiedergibt. Die amtlich beglaubigte Kopie bestätigt nur, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien beglaubigen in Deutschland Behörden oder Notare.

Kann ich mein Zeugnis im Heimatland übersetzen lassen?

Manchmal ja, aber nicht immer. Manche zuständigen Stellen akzeptieren keine Übersetzungen von Übersetzern, die im Ausland bestellt wurden. Fragen Sie vorher bei Ihrer Stelle nach. Deutsche Auslandsvertretungen können über Kontakte zu ermächtigten Übersetzern informieren.

Brauche ich eine Apostille für mein Zeugnis?

Das entscheidet die deutsche Behörde, bei der Sie das Dokument verwenden. Je nach Ausstellungsstaat kommt eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung in Betracht. Für Übersetzungen selbst ist keine Apostille vorgesehen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Einen amtlichen Einheitspreis gibt es nicht, die Preise unterscheiden sich je nach Sprache, Umfang und Anbieter. Die Kosten kommen zu den Gebühren des Anerkennungsverfahrens hinzu. Der Anerkennungszuschuss des Bundes kann Übersetzungen und Beglaubigungen umfassen, wenn Sie ihn vor dem Antrag stellen.

Muss ich auch meinen Lebenslauf beglaubigt übersetzen lassen?

Für selbst erstellte Dokumente wie den Lebenslauf genügt laut Anerkennungs-Finder in der Regel eine einfache Übersetzung. Bei Anträgen nach dem BQFG reichen Sie die tabellarische Aufstellung Ihrer Ausbildungen und Tätigkeiten ohnehin in deutscher Sprache ein (§ 5 und § 12 BQFG).

Erst die zuständige Stelle, dann die Übersetzung

Der NextBeruf Anerkennungs-Wizard zeigt mögliche Wege für Ihren Beruf und verlinkt auf offizielle Stellen. Welche Unterlagen und Übersetzungen nötig sind, entscheidet die zuständige Stelle.

Quellen

Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen. Eine kostenlose Anerkennungsberatung bietet unter anderem das IQ Netzwerk an.

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Anforderungen an Übersetzungen, Kopien und Beglaubigungen unterscheiden sich je nach Beruf, Bundesland und zuständiger Stelle. Maßgeblich ist die Unterlagenliste der Stelle, die über Ihren Antrag entscheidet.

Stand: Oktober 2026