Berufssprachkurs B2 beim BAMF
Voraussetzungen, Antrag, Kosten und Prüfung
Der Integrationskurs führt in der Regel bis B1. Wer danach Deutsch für Arbeit, Ausbildung oder Anerkennung braucht, kann einen Berufssprachkurs nach § 45a Aufenthaltsgesetz besuchen. Diese Seite erklärt, wie Sie zur Teilnahmeberechtigung kommen und was Sie vor der Anmeldung klären sollten.
Kurz gesagt: Einen BAMF-Berufssprachkurs B2 können Sie mit Deutschkenntnissen auf B1 besuchen, wenn der Kurs für Arbeit, Ausbildung oder Anerkennung erforderlich ist. Die Berechtigung stellen Jobcenter oder Agentur für Arbeit aus, für Beschäftigte und Auszubildende das BAMF. Der Kurs umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und endet mit dem Deutsch-Test für den Beruf.
Integrationskurs und Berufssprachkurs im Vergleich
Einen Integrationskurs auf B2 gibt es nicht. Der Integrationskurs vermittelt allgemeines Deutsch und Wissen über Staat und Gesellschaft. Darauf baut die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf, die das BAMF nach § 45a Aufenthaltsgesetz und der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) organisiert. Wer „BAMF B2 Kurs“ oder „Integrationskurs B2“ sucht, meint meist den Berufssprachkurs B2.
| Merkmal | Integrationskurs | Berufssprachkurs B2 |
|---|---|---|
| Inhalt | Allgemeines Deutsch und Orientierungskurs | Deutsch mit Bezug zu Arbeit und Beruf |
| Ziel | Niveau B1 | Von B1 auf B2 |
| Umfang | Allgemeiner Kurs 700 Unterrichtseinheiten (600 Sprachkurs, 100 Orientierungskurs) | In der Regel 400 Unterrichtseinheiten |
| Abschluss | Deutsch-Test für Zuwanderer und Test „Leben in Deutschland“ | Deutsch-Test für den Beruf |
Nach dem B2-Kurs ist ein Basisberufssprachkurs C1 möglich, ebenfalls in der Regel mit 400 Unterrichtseinheiten.
Wer kann am Berufssprachkurs teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an Zugewanderte aus Drittstaaten, an Bürgerinnen und Bürger der EU sowie an Deutsche mit Migrationshintergrund, deren Deutschkenntnisse für Arbeit oder Ausbildung noch nicht ausreichen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf B1, zum Beispiel durch einen abgeschlossenen Integrationskurs oder ein B1-Zertifikat. Zusätzlich muss der Kurs für Ihre berufliche Situation erforderlich sein.
- Sie sind arbeitsuchend, arbeitslos oder ausbildungsuchend gemeldet oder beziehen Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld).
- Sie sind beschäftigt oder haben einen Arbeitsvertrag.
- Sie brauchen ein bestimmtes Sprachniveau für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder für eine Berufserlaubnis.
- Sie machen eine Ausbildung oder haben bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.
Für Menschen mit Duldung gelten zusätzliche Voraussetzungen. Ob Sie teilnehmen können, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
So kommen Sie zur Teilnahmeberechtigung
- 1
Zuständige Stelle klären
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, ist diese zuständig. Beziehen Sie Grundsicherungsgeld, ist es das Jobcenter. Beschäftigte, Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren stellen den Antrag beim zuständigen Standort des BAMF, dafür gibt es eigene Antragsformulare auf bamf.de.
- 2
Sprachstand belegen
Legen Sie Ihr B1-Zertifikat oder den Nachweis über den abgeschlossenen Integrationskurs vor. Im Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur sprechen Sie den Kurs im Beratungsgespräch an.
- 3
Berechtigung erhalten
Sie bekommen eine schriftliche Teilnahmeberechtigung und eine Liste mit Kursträgern in Ihrer Nähe, die demnächst passende Kurse anbieten. Das Jobcenter kann Sie nach § 45a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz auch zur Teilnahme verpflichten.
- 4
Innerhalb von drei Monaten anmelden
Die Berechtigung erlischt in der Regel drei Monate nach dem Ausstellungsdatum. Hat das Jobcenter Sie zur Teilnahme verpflichtet und steht in der Berechtigung eine kürzere Frist, gilt diese (§ 6 Abs. 3 DeuFöV). Melden Sie sich in dieser Zeit bei einem Kursträger Ihrer Wahl an und legen Sie das Original vor.
- 5
Kursbeginn bestätigen lassen
Der Kursträger teilt Ihnen den voraussichtlichen Beginn mit. Fragen Sie nach Unterrichtszeiten und Format: Kurse gibt es in Präsenz oder virtuell, in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit.
Was kostet der Berufssprachkurs B2?
Für Menschen, die Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen, und für Auszubildende ist die Teilnahme kostenlos. Einen Kostenbeitrag zahlen nur Beschäftigte, deren Bruttoentgelt über einer Grenze liegt. Diese Grenze beträgt 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Nach § 4 Abs. 4 DeuFöV erhöht sie sich bei einem Kind um 10 Prozent und bei zwei oder mehr Kindern um 20 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Der Kostenbeitrag beträgt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei 400 Unterrichtseinheiten also 1.024 Euro. Er wird vor Kursbeginn über den Kursträger gezahlt, auch der Arbeitgeber kann ihn übernehmen. Wenn Sie die Zertifikatsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Berechtigung bestehen, erstattet das BAMF auf Antrag die Hälfte des gezahlten Betrags.
Brechen Beschäftigte ohne Kostenbeitrag den Kurs aus eigenem Verschulden ab, kann der Beitrag nachträglich fällig werden. Klären Sie Ihren Fall vor der Anmeldung.
Prüfung: Deutsch-Test für den Beruf
Der Basisberufssprachkurs B2 endet mit dem Deutsch-Test für den Beruf. Die Prüfungskosten trägt das BAMF, einschließlich einer Wiederholung. Wenn Sie nicht bestehen und weiterer Unterricht nötig ist, können Sie bei der Stelle, die Ihre Berechtigung ausgestellt hat, eine erneute Kursteilnahme beantragen.
Wer die Prüfung nicht ablegt oder auch in der Wiederholung nicht besteht, erhält vom Kursträger eine Bescheinigung über den erreichten Lernstand. Für den Kurserfolg zählt regelmäßige Teilnahme: Fehlzeiten meldet der Kursträger, bei Krankheit ist ab dem zweiten Fehltag ein ärztliches Attest nötig.
Kurs finden und Anmeldung vorbereiten
Freie Kurse zeigt die offizielle Suche der Bundesagentur für Arbeit (KURSNET). Persönliche Beratung zu Sprachkursen vor Ort finden Sie über BAMF-NAvI. Laut BAMF laufen Berufssprachkurse mit Ziel B2 unverändert weiter, der Bedarf ist gedeckt. Kurse mit Ziel C1 und C2 wurden deutlich ausgeweitet, und Fachpraxis-Berufssprachkurse sind wieder möglich. Kurse mit Ziel B1 sind nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Kurse mit Ziel A2 sowie Kurse für Gewerbe/Technik und Einzelhandel werden weiterhin nicht angeboten. Nach der aktuellen Planung gelten diese Regeln auch im ersten Halbjahr 2027 (Trägerrundschreiben 14/26).
- Teilnahmeberechtigung im Original
- Ausweisdokument und gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- B1-Zertifikat oder Nachweis über den Integrationskurs
- Bei Beschäftigten: Unterlagen zum Einkommen, falls nach dem Kostenbeitrag gefragt wird
- Feste Arbeits- oder Betreuungszeiten, damit Sie ein passendes Kursformat wählen
Häufige Fragen
Gibt es einen Integrationskurs auf B2?
Nein. Der Integrationskurs zielt auf B1. Für B2 ist der Berufssprachkurs nach § 45a Aufenthaltsgesetz vorgesehen, der auf dem Integrationskurs aufbaut und Deutsch mit Bezug zum Beruf vermittelt.
Ist der BAMF-Kurs B2 kostenlos?
Für Menschen mit Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld und für Auszubildende ja. Beschäftigte zahlen einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, wenn ihr Bruttoentgelt über der Grenze von 33 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Nach bestandener Prüfung kann die Hälfte erstattet werden.
Wie lange dauert ein Berufssprachkurs B2?
Der Kurs umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Wie viele Wochen das sind, hängt davon ab, ob Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit lernen.
Kann ich als Beschäftigte oder Beschäftigter teilnehmen?
Ja, wenn Ihre Deutschkenntnisse für die Arbeit noch nicht ausreichen. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen BAMF-Standort mit dem Formular für Beschäftigte. Je nach Einkommen fällt ein Kostenbeitrag an, den auch der Arbeitgeber übernehmen kann.
Brauche ich ein B1-Zertifikat?
Die DeuFöV setzt Deutschkenntnisse auf B1 voraus. Laut BAMF genügt ein absolvierter Integrationskurs oder ein Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf B1. Für einige Sonderkurse gelten niedrigere Einstiegsniveaus.
Wie lange ist die Teilnahmeberechtigung gültig?
In der Regel drei Monate ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist müssen Sie sich bei einem Kursträger anmelden. Bei einer Verpflichtung durch das Jobcenter kann die Frist kürzer sein, sie steht dann auf dem Schreiben.
Was passiert, wenn ich die B2-Prüfung nicht bestehe?
Sie können die Prüfung einmal wiederholen, die Kosten trägt das BAMF. Ist mehr Unterricht nötig, können Sie eine erneute Kursteilnahme beantragen. Ohne Bestehen erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Lernstand.
Deutsch für Ihren Beruf gezielt vorbereiten
Prüfen Sie, welches Sprachniveau Ihr Beruf verlangt, und üben Sie Fachwortschatz schon vor Kursbeginn.
Quellen
- BAMF, Berufssprachkurse
- BAMF, Trägerrundschreiben 14/26 zu den Berufssprachkursen (Juli 2026, PDF)
- BAMF, Merkblatt zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (Stand Juni 2025)
- BAMF, Integrationskurs: Inhalt und Ablauf
- § 45a Aufenthaltsgesetz
- Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
- Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab (ab 01.07.2026)
- Bundesagentur für Arbeit, Suche nach Berufssprachkursen (KURSNET)
Verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen. Eine kostenlose Anerkennungsberatung bietet unter anderem das IQ Netzwerk an.
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Alle Ratgeber ansehenDiese Informationen sind allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Ob Sie eine Teilnahmeberechtigung erhalten und ob ein Kostenbeitrag anfällt, entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF im Einzelfall. Kursangebot und Kostenbeitrag können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des BAMF.
Stand: Oktober 2026